„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. (Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Seit dem 1. April 2003 ist Frau Marina Wernemann Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Bad Rothenfelde, um mit ihrem Wirken zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Sprechzeiten: Jeden 1. Donnerstag im Monat, im Rathaus (Trauzimmer)
von 16.00 – 17.30 Uhr
(Beratung, Gespräche und Informationen auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten
nach Terminabsprache möglich!)
Tel.: 05424/809871
e-mail: Frauenbeauftragte.BR@gmx.de