Der Kurlaub -
offene Badekur, ambulante ¬Rehakur (GKV**: § 23 / 2 SGB* V)
Kurlaub für Menschen mitten im Leben
heißt, den Urlaub mit Therapien und ortsgebundenen Heilmitteln „upgraden“.
Diese Kurform war in den 80-ern und Anfang der 90-er für Menschen „Mitten im Arbeitsleben“ eine günstige Alternative, den Urlaub mit einem Zuschuss der Krankenkassen aufzuwerten.
Darüber sind viele Jahrzehnte vergangen und die Arbeitswelt hat sich komplett verändert. Die Urlaubszeiten sind kürzer und auf mehrere „Auszeiten“ im Jahr verteilt. Trotzdem kann dieser Kurlaub für einige die richtige Maßnahme sein, um einseitige Belastungen und Bewegungsmangel zu korrigieren.
Mit dem Hausarzt wird der Antrag für die Krankenkasse vorbereitet. Nach Genehmigung empfehlen wir zuerst abzusichern, ob ein Termin beim Badearzt und eine Vorreservierung im Kurmittelhaus mit dem Wunschreisezeitrum übereinstimmt.
Ein Leitfaden für die Antragsstellung ist als Download-PDF beigefügt.
Kurlaub für Menschen im späten 3. Lebensabschnitt
Seniorinnen und Senioren im deutlich fortgeschrittenen Alter mit entsprechenden Einschränkungen im Alltagsleben sollten sich eine solche Maßnahme sehr gut gemeinsam mit ihrem Hausarzt überlegen. Freilich wird schnell der Antrag für die Krankenkasse ausgefüllt und auch genehmigt. Aber ist es das Richtige? Vielleicht ist ein „normaler“ Urlaub für einen Tapetenwechsel und Erholung besser geeignet. Warum?
Die Wege von der Unterkunft zum Badearzt und die u. U. täglichen Anwendungen Kurmittelhaus fordern u. U. die Kräfte über das normale Alltagsmaß hinaus. Bei freier Unterkunftsauswahl sollte die völlige Selbstversorgung in Ferienwohnungen sowie nur Frühstück oder Halbpension im Gästehaus oder Hotel keine Option sein.
Eine Rundumversorgung mit Mahlzeiten sowie ein Plus an Betreuung bietet das Haus St. Elisabeth – Seniorenerholung am Kurpark. Anreisetermine sollten frühzeitig erfragt werden. Das Haus kümmert sich um den Rest…
Fakten
Bisher: offene Badekur, ambulante Rehakur (GKV**: § 23 / 2 SGB* V)
Bei Schwächung oder Gefährdung der Gesundheit. Voraussetzung: Eine ambulante Behandlungsmaßnahme am Wohnort reicht nicht aus oder ist nicht geeignet, den Eintritt einer Krankheit zu verhüten.
Kosten: Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung bis 13 Euro/Tag, für chronisch kranke Kleinkinder bis 21 Euro/Tag. Übernahme von 90 % der Heilmittelkosten und 100 % der kurärztlichen Leistungen. Selbstbeteiligung des Patienten: 10 Euro/Verordnung, 10 % der Heilmittel.
Badeärzte
In Bad Rothenfelde praktiziert ein Badearzt:
Gemeinschaftspraxis
J. P. Kietzmann, Prakt. Arzt, Badearzt
Dr. med. D. Stolze, Internist, Ernährungsmedizin, Rettungsmedizin
Buchholzstraße 2
Telefon 10 96
Telefax 6 99 96
Terminvereinbarung am besten per Mail: praxisbr@web.de (bitte Reisezeitraum und Kontaktdaten immer angeben)
WICHTIG! Bitte vergewissern Sie sich vorher, ob die Praxis im Wunschreisezeitraum besetzt ist. Die Ärzte müssen nicht ihre Ferienzeiten in einem Kurort oder Heilbad mit der Touristinformation oder Kurverwaltung abstimmen oder angeben.